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Allgemeine Geschäftsbedingungen & Disclaimer

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Willems Advocaten Amsterdam N.V., mit Sitz in Amsterdam, hinterlegt bei der Geschäftsstelle der Rechtbank in Amsterdam am 17. Februar 2006 unter Nummer 31/2006

1. Willems Advocaten Amsterdam N.V. (“Willems Advocaten”) ist eine unter niederländischem Recht gegründete Aktiengesellschaft und hat zum Ziel die Ausführung von Aufträgen der Advokatur. Auf Anfrage wird eine Liste an die Personen geschickt, die (direkt oder indirekt) Anteile in Willems Advocaten halten (“Gesellschafter”). Sämtliche Mandate werden von Willems Advocaten ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommen und ausgeführt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Bedingungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden nicht nur für Willems Advocaten, sondern ebenfalls für alle Gesellschafter, beziehungsweise alle anderen Personen aufgestellt, die für Willems Advocaten tätig sind, beziehungsweise für alle Personen, die bei der Ausführung durch Willems Advocaten für irgendwelche Aufträge eingeschaltet worden sind, beziehungsweise für alle Personen, für die oder deren Handlungen oder Versäumnisse Willems Advocaten haftbar gestellt werden könnte. Der Auftrag wird ausschließlich von Willems Advocaten angenommen und ausgeführt, auch dann, wenn es der ausdrückliche oder stillschweigende Zweck ist, dass ein Auftrag von einer bestimmten Person ausgeführt wird. Das Inkrafttreten der Artikel 7:404 BW und 7:407 Absatz 2 BW wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Die Rechtsanwälte üben ihre Tätigkeiten gemäß den von der Nederlandse Orde van Advocaten (Niederländische Rechtsanwaltskammer) aufgestellten oder aufzustellenden Standesregeln aus. Auf diese Standesregeln können wir uns ebenfalls berufen.

2. Grundsätzlich wird der eventuelle Zeitaufwand in einem konkreten Fall oder die eventuelle Höhe des Honorars oder der Kosten Dritter in einem konkreten Fall weder veranschlagt noch geschätzt, es sei denn, dass der entsprechende, unverbindliche Kostenvoranschlag ausschließlich der erforderlichen Abwägung der Belange durch den Mandanten in einer Sache dient.

3.1 Soweit nicht anders vereinbart und unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 3.3, bemisst sich das Honorar für einen Fall oder für die Bearbeitung einer Akte nach dem erforderlichen Zeitaufwand, der mit einem Stundensatz multipliziert wird. Die jeweiligen Stundensätze der Rechtsanwälte richten sich nach ihren Erfahrungen und Fachkenntnissen. Auf Wunsch ist eine Liste der jeweils geltenden Stundensätze von Willems Advocaten erhältlich. Aufgrund der Preisinflation oder ähnlicher besonderer Umstände können die Stundensätze periodisch angepasst werden.
3.2 Besondere Umstände, die zu einer Anpassung der Stundensätze führen können, sind unter anderen der Streitwert, die erforderlichen Fachkenntnisse und das eilbedürftige Interesse der Sache.
3.3 Der gesamte Rechnungsbetrag setzt sich zusammen aus dem Honorar zuzüglich 5% Bürokosten (für Telefon, Telefax, Papier, Kopien und Porti), aus steuerfreien Auslagen (unter anderen Gerichtsgebühren), steuerpflichtigen Auslagen (unter anderen Kosten für den Gerichtsvollzieher) sowie der Umsatzsteuer auf Honorar, Bürokosten und steuerpflichtige Auslagen..

4. Die für den Mandanten bestimmten Gelder Dritter werden auf das Konto der Stichting Beheer Derdengelden Willems Advocaten (Anderkonto-Stiftung) eingezahlt. Weil die Mandantengelder auf erstes Anfordern auszuzahlen sind, werden aus diesen eingezahlten Mandantengeldern keine Zinsen gezahlt. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, und die Art des Depots dies nicht ausdrücklich verbietet, kann und darf zu jeder Zeit durch eine Mitteilung an den Mandanten ein eventuell positiver Kontostand mit ausstehenden Honorarforderungen von Willems Advocaten an den Mandanten ausgeglichen werden.

5.1 Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung zahlbar. Begleichung der Rechnung bedeutet, dass die der Rechnung zugrunde liegenden Tätigkeiten akzeptiert werden.
5.2 Willems Advocaten ist berechtigt, von dem Mandanten eine Vorschusszahlung oder eine Sicherheitsleistung für die Zahlung von voraussichtlichen Rechnungen wegen Honoraren oder Kosten zu verlangen. Gerichtsgebühren werden von Willems Advocaten für den Mandanten an die Gerichte im Voraus bezahlt, so dass diese sofort fällig sind.
5.3 Vorbehaltlich Gegenbeweisen gilt die Stundenspezifizierung als Beweis der für den Fall aufgewandten Zeit.
5.4 Gerät der Mandant in Verzug, so ist Willems Advocaten berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 1% pro Monat oder Monatsteil zu berechnen. Darüber hinaus ist Willems Advocaten berechtigt, falls die Zahlung nicht oder nicht fristgerecht erfolgt, die dadurch anfallenden außergerichtlichen Kosten und den Zeitaufwand zusätzlich zum Rechnungswert zu berechnen. Die außergerichtlichen Kosten werden gemäß dem Tarif der niederländischen Anwaltskammer berechnet.
5.5 Im Nichtzahlungsfall (dies gilt auch für Vorschusszahlungen) ist Willems Advocaten berechtigt, ihr Mandat vorübergehend bis zur völligen Begleichung der Rechnung niederzulegen.

6. Soweit bei der Ausführung der Mandate nicht zu Willems Advocaten gehörende Dritte herangezogen werden, wird dies (vorbehaltlich erforderlicher Tätigkeiten anderer Rechtsanwälte (procureursbijstand) und Gerichtsvollzieher), wo möglich und in Angemessenheit im Voraus mit dem Mandanten besprochen. Jede Haftung für Leistungsstörungen durch diese Dritte ist ausgeschlossen. Willems Advocaten ist vom Mandanten ermächtigt, eventuelle Haftungsbeschränkungen Dritter im Namen des Mandanten zu akzeptieren. Willems Advocaten ist berechtigt, für die Kommunikation mit Mandanten und Dritten auch Kommunikationsmittel wie zum Beispiel Internet, E-Mail und Mobiltelefon zu benutzen; jede Haftung für den unberechtigten Zugriff auf diese Mittel durch Dritte ist ausgeschlossen.

7. Jede Haftung ist auf den Betrag begrenzt, der aufgrund der von Willems Advocaten abgeschlossenen, von der Niederländischen Rechtsanwaltskammer vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung im konkreten Fall zuzüglich der geltenden Selbstbeteiligung ausgezahlt wird. Handelt der Rechtsanwalt vorsätzlich oder bewusst fahrlässig, so gilt diese Haftungsbeschränkung nicht. Auf Wunsch kann dem Mandanten Einsicht in die Versicherungsbedingungen gewährt werden. Wenn aus welchem Grund auch immer keine Auszahlung aufgrund der genannten Versicherung erfolgt, ist jede Haftung auf einen Betrag in Höhe von € 22.689,-- oder, wenn das berechnete Honorar über diesen Betrag hinausgeht, bis auf den entsprechenden Honorarbetrag mit einem Höchstbetrag von € 113.445,05 begrenzt. Grundlage dieser Haftungsbeschränkung bilden auch die bei Willems Advocaten geltenden Stundensätze; wünscht der Mandant davon abweichende - höhere - Haftungshöchstbeträge, so ist diesbezüglich eine vorherige schriftliche Vereinbarung zu treffen.

8. Für Willems Advocaten gilt die Klachten- en Geschillenregeling Advocatuur (niederländische Schiedsordnung für Rechtsanwälte). Nach schriftlicher Bestätigung der Mandatsübernahme und Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarung findet die Klachten- en Geschillenregeling Advocatuur Anwendung. Die interne Beschwerdendienstordnung der Kanzlei bezüglich interner Beschwerdenverfahren liegt zur Einsicht in der Kanzlei vor und wird auf erste Anfrage zugeschickt. Falls Willems Advocaten intern nicht in der Lage ist, eventuelle Beschwerden von Mandanten über die Dienstleistung zu einer Lösung zu bringen, kann der Mandant seine Beschwerde der Konfliktskommission Advokatur gemäß der Dienstordnung der Konfliktskommission Advokatur vorlegen, die ebenfalls in der Kanzlei zur Einsicht vorliegt und auf erste Anfrage zugeschickt wird. Auf die übernommenen Mandate findet das niederländische Recht Anwendung. Falls die Beschwerden- und Konfliktsregelung Advokatur Anwendung findet, werden Streitfälle vom Gericht Amsterdam geschlichtet.

9. Die personenbezogenen Daten werden in einen Datenbestand eingegeben. Diese Daten werden ausschließlich zur Durchführung der mit dem Mandant getroffenen Vereinbarungen verwendet. Die Verarbeitung dieser Daten ist beim College Bescherming Persoonsgegevens in Den Haag gemeldet. Auf Wunsch werden den Mandant die von Willems Advocaten registrierten Daten zur Verfügung gestellt bzw. korrigiert oder entfernt. Dritte haben keinen Zugang zu diesen Daten. Im Streitfall kann der Mandant sich an das College Bescherming Persoonsgegevens in Den Haag wenden.

10. Diese Allgemeinen Bedingungen wurden in niederländischer Sprache aufgesetzt und sind in anderen Sprachen erhältlich. Der niederländische Text ist für jegliche Streitfälle hinsichtlich Inhalt und Tragweite bindend.